Thema Webdesign

Was gehört in ein Impressum auf einer Website?

Die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) ergibt sich aus §5 TMG sowie auch §55 RStV. Hier eine Übersicht, was in das Impressum einer Website hinein gehört.

Impressum auf einer privaten Website

Grundsätzlich muss für jede Website, die “nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken” dient, ein Impressum angegeben werden. Wo hier die Abgrenzung von persönlichen und familiären Websites ist und bei welchen Seiten dies nicht gilt, kann wohl nur ein Anwalt erklären icon wink Was gehört in ein Impressum auf einer Website? Daher ist zu empfehlen, auf jeder Website ein Impressum mit folgenden Angaben zu erstellen:

  • Name und Anschrift des Verantwortlichen

Weitere Angaben sind bei “geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt” angebotenen Seiten nötig. Für ein “geschäftsmäßiges Handeln” kann es schon genügen, wenn auf der Seite Google AdWords oder Werbebanner einzubinden (letzteres kann z.B. bei Anbietern von kostenlosem Webspace der Fall sein) oder ein Parterprogramm (z.B. Partnerlinks zu Amazon) verwendet werden. Dabei ist es egal, wie viel Geld man damit verdient – auch wenn es nur ein paar Euro im Monat sind, um die Kosten des Webserver zu kompensieren. Dann gehört in das Impressum:

  • Name und Anschrift des Verantwortlichen
  • Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme, d.h. Telefon / Email-Adresse

Impressum auf der Website eines Unternehmens

  • Name der Gesellschaft mit Formzusatz (GmbH, AG etc.)
  • Anschrift und Sitz der Gesellschaft
  • Vertretungsberechtigte Person(en) (je nach Unternehmensform z.B. Gesellschafter, Geschäftsführer)
  • Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme, d.h. Telefon / Email-Adresse
  • Wenn im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen: Registernummer und Name des Registergerichtes
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn vorhanden
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn vorhanden

Impressum auf der Website eines Vereines

  • Vor- und Nachname sowie Postanschrift des Verantwortlichen (hier also des Vereinsvorsitzenden)
  • Wenn im Vereinsregister eingetragen: Registernummer und Name des Registergerichtes

Websiten mit redaktionellen Angeboten

Auf Websiten, die journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote enthalten, muss zudem angegeben werden:

  • Verantwortlicher mit Name und Adresse
  • wenn es mehrere Verantwortliche gibt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist

Wo muss das Impressum verlinkt werden?

Laut Gesetz muss das Impressum “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein. Einem BGH-Urteil zufolge ist es jedoch nicht zwingend nötig, dass der Link direkt auf der Startseite platziert ist, sondern kann auch über den Link “Kontakt” als Übermenüpunkt erreichbar sein.

Wie muss der Link zum Impressum heißen?

Der Link zum Impressum muss eindeutig benannt sein, also beispielsweise “Impressum” oder “Anbieterkennzeichnung”.

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